Material spenden, das sonst verworfen würde
Sie wurden gefragt, ob ein Rest Ihres Materials für die Qualitätssicherung in Laboren verwendet werden darf. Diese Seite erklärt in Ruhe, worum es dabei geht.
Bei einer Operation, einer Punktion oder einer anderen Untersuchung fällt regelmäßig mehr Material an, als für Ihre Diagnostik gebraucht wird. Was übrig bleibt, wird nach Abschluss der Untersuchung verworfen. Um diesen Rest geht es.
Für Sie ändert sich dadurch nichts. Es wird kein zusätzlicher Eingriff vorgenommen, kein zusätzliches Material entnommen und nichts an Ihrer Behandlung verändert. Ihre eigene Untersuchung hat immer Vorrang; was dafür gebraucht wird, entscheidet allein die behandelnde oder befundende Ärztin oder der Arzt. Im Zweifel wird nichts weitergegeben.
Wie es abläuft
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Das Gespräch
Sie werden von der Ärztin oder dem Arzt angesprochen, die Sie behandeln. Dort erhalten Sie die ausführliche Patienteninformation, können alles fragen und haben Bedenkzeit. Wir selbst treten mit Ihnen nicht in Kontakt. -
Ihre Entscheidung
Sie entscheiden schriftlich und für jede Materialart einzeln. Eine Ablehnung hat keinerlei Folgen für Ihre Behandlung und wird nicht vermerkt. -
Die Übergabe
Erst wenn Ihre Untersuchung abgeschlossen ist und feststeht, dass der Rest nicht mehr gebraucht wird, gelangt er zu uns. Ihr Name ist dabei von den Angaben zum Material getrennt. -
Im Labor
Wir versuchen, aus dem Material eine Zellkultur anzulegen, also Zellen, die sich dauerhaft weiter teilen. Der Versuch gelingt nicht immer; misslingt er, wird das Material verworfen. -
Danach
Sobald aus dem Material eine dauerhafte Kultur oder fertige Proben entstanden sind, wird der Abschnitt mit Ihrem Namen abgetrennt und vernichtet. Von da an lässt sich nicht mehr feststellen, von wem das Material stammt.
Wozu das Material gebraucht wird
Ob eine Krebserkrankung mit einem bestimmten Medikament behandelt werden kann, hängt oft davon ab, ob im Gewebe eine bestimmte genetische Veränderung nachgewiesen wird. Diese Untersuchungen sind anspruchsvoll, und ob ein Labor dabei zuverlässig arbeitet, lässt sich am einzelnen Befund nicht erkennen.
Labore überprüfen sich deshalb regelmäßig an Proben, deren Eigenschaften vorher bekannt sind. Dafür wird echtes Zellmaterial gebraucht: Es muss sich im Labor verhalten wie eine Patientenprobe, in vielen gleichartigen Portionen vorliegen und die gesuchte Eigenschaft in bekannter Menge enthalten. Aus Zellkulturen lässt sich das über lange Zeit gewinnen. Für seltene Veränderungen gibt es oft keine andere Quelle.
Ihr Material dient dabei als Werkzeug, mit dem Untersuchungsverfahren geprüft und entwickelt werden. Es wird nicht untersucht, um etwas über Sie oder Ihre Erkrankung herauszufinden. Vorhaben, die Erkenntnisse über Sie gewinnen sollen, sind ausdrücklich nicht umfasst; dafür wären eine erneute Aufklärung und Ihre gesonderte Zustimmung nötig.
Häufige Fragen
- Habe ich einen Nachteil, wenn ich ablehne?
- Nein. Die Teilnahme ist freiwillig, eine Ablehnung wird nicht vermerkt und hat auf Ihre Behandlung keinen Einfluss. Sie müssen Ihre Entscheidung nicht begründen.
- Kann ich meine Zustimmung zurücknehmen?
- Ja, jederzeit, formlos und ohne Angabe von Gründen. Vorhandenes Material wird dann vernichtet. Zwei Grenzen gibt es: Bereits ausgelieferte Proben können nicht zurückgeholt werden, und sobald Ihr Name vom Material getrennt und vernichtet wurde, lässt sich ein Widerruf nicht mehr umsetzen, weil niemand mehr feststellen kann, welches Material Ihres war. Wann dieser Zeitpunkt eintritt, steht in der Patienteninformation, die Sie erhalten haben.
- Erfahren Sie meinen Namen?
- Ihre unterschriebene Einwilligung erreicht uns mit Namen, wird aber getrennt von allen Angaben zum Material aufbewahrt und ist damit nur über eine Nummer verbunden. Wer im Labor mit dem Material arbeitet, sieht Ihren Namen nicht.
- Was erfahren Sie über meine Erkrankung?
- So viel, wie nötig ist, um zu wissen, womit gearbeitet wird: um welche Tumorart es sich handelt und welche genetischen Veränderungen daran bereits bekannt sind. Ohne diese Angaben ließe sich weder eine Kultur sinnvoll anlegen noch später beschreiben, was in einer Probe enthalten ist. Nicht übermittelt werden der Befundbericht selbst, Arztbriefe, Angaben zu Ihrer Behandlung und zu Ihrem weiteren Verlauf. Diese Angaben sind mit Ihrem Namen nicht verknüpft.
- Ist das Material wirklich anonym?
- Nach der Trennung ist es für uns nicht mehr zuordenbar. Vollständig anonym kann Zellmaterial dennoch nie sein, weil Zellen Erbgut enthalten und Erbgut sich einer Person zuordnen ließe, wenn jemand eine Vergleichsprobe besitzt und abgleicht. Wir halten dieses Risiko für sehr gering, verschweigen es aber nicht.
- Warum ein Unternehmen und keine Forschungseinrichtung?
- Bis aus einem Rest eine brauchbare Probe wird, liegt einiges dazwischen: Die Zellen müssen kultiviert, geprüft, vermessen und dokumentiert werden, und jede einzelne Probe muss nachweisbar dieselbe Eigenschaft tragen. Diesen Aufwand tragen die Labore, die die Proben später einsetzen; die Proben werden deshalb gegen Entgelt abgegeben. Ihr Material selbst hat dabei keinen Preis, den wir Ihnen auszahlen könnten, denn der Wert entsteht erst durch diese Arbeit. An den Einnahmen werden Sie nicht beteiligt, und Ansprüche entstehen Ihnen daraus nicht. Wir schreiben das ausdrücklich hin, damit Sie es bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen können.
- Erhalten die Ärztinnen und Ärzte etwas dafür?
- Nein. Weder die beteiligten Einrichtungen noch die beteiligten Ärztinnen und Ärzte erhalten für die Überlassung Geld oder eine sonstige Zuwendung. Das ist vertraglich festgelegt, damit niemand einen Anlass hat, Sie zu einer Zustimmung zu bewegen.
- Bekomme ich Ergebnisse?
- Nein. Aus dieser Verwendung entstehen keine für Ihre Gesundheit bedeutsamen Befunde, und nach vererbbaren Veranlagungen wird nicht gesucht. Für Fragen zu Ihrem eigenen Befund ist Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr Arzt zuständig.
- Wer bekommt die Proben?
- Anbieter von Ringversuchen, medizinische Labore und pathologische Institute, Forschungseinrichtungen und Hersteller von Untersuchungsverfahren sowie Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung, im In- und Ausland. Die Empfänger sind verpflichtet, die Herkunft nicht aufzuklären.
Diese Seite ist eine Nachlese zum Gespräch und ersetzt es nicht. Verbindlich sind allein die Patienteninformation und die Einwilligungserklärung in der Fassung, die Sie ausgehändigt bekommen und unterschrieben haben.
Wenn Sie Fragen haben
Erste Anlaufstelle ist die Einrichtung, in der Sie behandelt wurden. Sie erreicht uns unter Angabe der Nummer, die auf Ihren Unterlagen steht, ohne dass Ihr Name genannt werden muss.
Sie können sich auch unmittelbar an uns wenden, auch lange nach der Einwilligung und auch dann, wenn Sie es sich anders überlegt haben. Am einfachsten über das Kontaktformular, dort mit dem Thema „Frage zur Gewebespende“. Ebenso möglich sind eine Nachricht an info@chiemgauer-zellkulturlabor.de oder ein Brief an die Anschrift im Fußbereich dieser Seite.
Bitte schreiben Sie uns dabei keine Angaben zu Ihrer Gesundheit und keine Befunde. Für die Bearbeitung genügt die Nummer aus Ihren Unterlagen.